Von der Zitadelle in Amman reicht der Blick über die dicht bebauten Hügel der Stadt im warmen Abendlicht, unten liegt das römische Theater und im Vordergrund antike Mauerreste.

Ratgeber

LGBTQ-Reisende im Orient: Rechtslage und Hinweise

Die Rechtslage für LGBTQ-Reisende ist im Orient sehr unterschiedlich. Laut Auswärtigem Amt sind gleichgeschlechtliche Handlungen in den Emiraten, Katar, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien und Marokko strafbar. In Ägypten stehen sie nicht ausdrücklich unter Strafe, werden aber über allgemeine Moralvorschriften verfolgt. In der Türkei, Jordanien und Bahrain sind sie nicht strafbar, gesellschaftlich aber kaum akzeptiert.

Auf einen Blick

Strafbar laut AAVAE, Katar, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, Marokko
Nicht ausdrücklich strafbarÄgypten, aber Verfolgung über Moralvorschriften
Nicht strafbarTürkei, Jordanien, Bahrain
Zärtlichkeiten öffentlichin vielen Ländern für alle Paare verboten oder heikel
Pass mit Eintrag XVAE und Ägypten nur M oder F, auch im Transit über die VAE
MaßgeblichReise- und Sicherheitshinweise, Abschnitt LGBTIQ (Stand 6. November 2026)
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LGBTQ und Reisen in den Orient: Für viele schwule, lesbische, bisexuelle, trans und queere Menschen ist das eine Frage, die vor der Buchung geklärt sein will. Die zehn Länder dieses Portals haben dazu sehr unterschiedliche Gesetze, und auch dort, wo nichts verboten ist, unterscheidet sich der Alltag deutlich von Deutschland. Diese Seite fasst die Rechtslage je Land sachlich zusammen, so wie sie das Auswärtige Amt auf seinen Länderseiten beschreibt, Stand 6. November 2026. Sie bewertet nicht und gibt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaften der Länder, im Einzelfall hilft ein Anwalt. Für die übrige Vorbereitung gibt es die Reiseplanung für den Orient.

Rechtslage je Land laut Auswärtigem Amt

Land Rechtslage laut Auswärtigem Amt Was das Amt zusätzlich nennt
VAE homosexuelle Handlungen verboten, bei Anzeige strafrechtlich verfolgt „Cross-dressing“ verboten; Einreise und Transit nur mit Eintrag M oder F; Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit verboten
Katar homosexuelle Handlungen verboten und strafrechtlich verfolgt Polizei überwacht Websites, Dating-Apps und Treffpunkte, auch mit Fake-Accounts; Handy kann bei Kontrollen ausgelesen werden
Saudi-Arabien homosexuelle Handlungen werden strafrechtlich verfolgt Strafmaß im Ermessen des Gerichts, Geld- und Freiheitsstrafen, laut AA kann auch die Todesstrafe verhängt werden
Oman homosexuelle Handlungen strafbar auch außerehelicher Sex strafbar; Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit vermeiden
Bahrain nicht strafbar „Unzucht“ und Prostitution strafbar, kein Schutz vor Diskriminierung; im Pass nur M oder F anerkannt
Jordanien nicht verboten gesellschaftlich nicht toleriert, gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt
Ägypten nicht ausdrücklich strafbar Verfolgung über Vorschriften zu Moral und „Unzucht“ möglich; Festnahmen und Abschiebungen von Ausländern; Einreise nur mit Eintrag M oder F
Tunesien gleichgeschlechtliche Handlungen strafbar, Haft möglich Zuneigung in der Öffentlichkeit kann als Unzucht oder öffentliches Ärgernis verfolgt werden
Marokko gleichgeschlechtliche Beziehungen strafbar, auch für Ausländer Geldstrafe und Haft bis zu drei Jahren; Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit vermeiden
Türkei nicht strafbar Pride-Veranstaltungen regelmäßig verboten; Razzien gegen die LGBTIQ-Community im September 2026

Die Gesetze gelten für alle, die sich im Land aufhalten, auch für Urlauber und Transitreisende, die einreisen. Ein deutscher Pass schützt nicht vor Strafverfolgung. Die Länderseiten des Auswärtigen Amts haben dafür einen eigenen Abschnitt LGBTIQ, ergänzend zu den Angaben im Abschnitt Rechtliche Besonderheiten. Lies beide für jedes Land, in dem du einreist oder umsteigst.

Golfstaaten: Emirate, Katar, Oman, Saudi-Arabien, Bahrain

In vier der fünf Golfstaaten sind homosexuelle Handlungen strafbar. Die Emirate verfolgen sie laut Auswärtigem Amt bei Anzeige, dazu kommen Verbote von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und von „Cross-dressing“. Diese Regeln betreffen nicht nur LGBTQ-Reisende, öffentliche Küsse sind dort auch heterosexuellen Paaren untersagt. Welche weiteren Regeln in den Emiraten gelten, von Kleidung bis Bewertungen im Internet, steht in den Reisetipps für die Emirate.

Katar ist beim Thema Überwachung am deutlichsten: Das Amt schreibt, dass die Polizei Websites, Dating-Apps und Treffpunkte überwacht, LGBTIQ-Personen über gefälschte Profile anspricht und bei Kontrollen Mobilgeräte auslesen kann. Weitere Rechtsfragen fasst der Überblick Reisetipps für Katar zusammen.

In Saudi-Arabien entscheidet das Gericht über das Strafmaß nach eigenem Ermessen, das Strafrecht beruht auf der Scharia. Möglich sind Geld- und Freiheitsstrafen, nach Angabe des Auswärtigen Amts kann auch die Todesstrafe verhängt werden. Im Oman sind homosexuelle Handlungen und außerehelicher Sex strafbar. Bahrain stellt homosexuelle Handlungen nicht unter Strafe, verfolgt aber „Unzucht“ und bietet keinen Schutz vor Diskriminierung.

Für alle Golfstaaten gelten mit Stand 6. November 2026 zusätzlich Hinweise des Amts zur Sicherheitslage, von Teilabraten im Oman bis zur Reisewarnung für Saudi-Arabien. Was die Stufen bedeuten, erklärt der Ratgeber Sicherheit im Orient.

Nordafrika: Ägypten, Tunesien, Marokko

In Ägypten stehen homosexuelle Handlungen laut Auswärtigem Amt nicht ausdrücklich unter Strafe. Weit gefasste Vorschriften zum Schutz von Moral und Religion, darunter das Verbot der „Unzucht“ und ein Gesetz gegen Prostitution von 1961, können aber angewandt werden, vor allem wenn Homosexualität offen gezeigt wird. Nach Kenntnis des Amts wurde bisher kein ausländischer Tourist allein nach diesen Bestimmungen verfolgt, Festnahmen und Abschiebungen von Ausländern gab es aber. Menschenrechtsorganisationen berichten laut Amt, dass Behörden Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ-Personen aufzuspüren. Im Juli 2026 durfte ein Kreuzfahrtschiff eines LGBTIQ-Anbieters nicht in Alexandria anlegen.

In Tunesien sind gleichgeschlechtliche Handlungen strafbar und können zu Haft führen. Zuneigung in der Öffentlichkeit kann dort je nach Art auch bei heterosexuellen, vor allem unverheirateten Paaren als Unzucht oder öffentliches Ärgernis verfolgt werden. In Marokko sind gleichgeschlechtliche Beziehungen strafbar, laut Amt drohen Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft, auch Ausländer können verfolgt werden. Das Amt rät, Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit zu vermeiden, ob in einer Medina oder am Hotelpool. Mehr zu Kleidung, Alkohol und Verhalten in Marokko steht in den Reisetipps für Marokko.

Türkei und Jordanien

In der Türkei ist Homosexualität nicht strafbar. Öffentliche Pride-Veranstaltungen werden aber regelmäßig verboten, und das Auswärtige Amt berichtet von Razzien gegen die LGBTIQ-Community am 12. und 13. September 2026 in fünfzehn Provinzen mit über 100 Festnahmen. Dazu kommt ein allgemeiner Hinweis des Amts: Auch Beiträge in sozialen Medien können in der Türkei zu Festnahmen führen. Welche Rechtsfragen dort sonst wichtig sind, zeigen die Türkei Reisetipps.

In Jordanien sind gleichgeschlechtliche Handlungen nicht verboten. Laut Amt werden sie gesellschaftlich aber nicht toleriert, gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zurückhaltung in der Öffentlichkeit ist in Jordanien für alle Paare üblich.

Trans und nicht-binäre Reisende: Pass und Einreise

Für trans und nicht-binäre Reisende ist der Pass oft die größte Hürde. Das Auswärtige Amt nennt für mehrere Länder klare Regeln:

  • Emirate: Einreise nur mit Geschlechtseintrag M oder F, das gilt auch für den Transit über Dubai und Abu Dhabi. Betroffene können schon beim Check-in zurückgewiesen werden.
  • Ägypten: Einreise nur mit M oder F. Trans Reisende berichteten von Kontrollen und Einreiseproblemen, vor allem wenn Name oder Foto im Pass abweichen.
  • Bahrain: nur M und F werden anerkannt, zum Eintrag X gibt es laut Amt keine Erfahrungswerte.

Allgemein weist das Amt darauf hin, dass es an Grenzkontrollen Schwierigkeiten geben kann, wenn Name und Foto im Pass nicht mehr zur Geschlechtsidentität passen. Für die übrigen Länder nennen die Länderseiten keine ausdrückliche Regel. Kläre die Einreise vorab mit der Botschaft des Landes und mit der Airline, auch für jedes Land, in dem du umsteigst. Welche Dokumente die Länder sonst verlangen, zeigt der Überblick Visum für den Orient.

Gut zu wissen: Das Auswärtige Amt rät in seinen allgemeinen Hinweisen für LGBTIQ-Reisende auch dazu, sich vorab über Einreisebestimmungen für Menschen mit HIV zu informieren, weil manche Länder sie beschränken. Die Regeln stehen auf den Länderseiten im Abschnitt Einreise.

Öffentlichkeit, Apps und soziale Medien

Die allgemeinen Hinweise des Auswärtigen Amts für LGBTIQ-Reisende sind nüchtern formuliert. Das Amt empfiehlt, sich vorab über das Reiseziel zu informieren, in Ländern mit restriktiven Gesetzen diskret aufzutreten, Diskussionen zu meiden und eine Situation im Zweifel zu verlassen. Regenbogenflaggen und öffentliche Zuneigung können in manchen Ländern verboten sein.

Bei Dating-Apps nennt das Amt ausdrücklich ein Risiko: In manchen Ländern nutzt die Polizei gezielt gefälschte Profile, für Katar steht das auf der Länderseite, für Ägypten berichten Menschenrechtsorganisationen davon. Dazu kommt der allgemeine Rat, Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Kontrollen in Katar muss man damit rechnen, dass Chats und Profile auf dem Handy ausgewertet werden.

Wer als Paar reist, findet in den Länderseiten keine Angaben zur Zimmerbuchung. In Marokko können Hotels laut Amt von Paaren eine Heiratsurkunde verlangen, das betrifft dort vor allem unverheiratete Paare verschiedenen Geschlechts. Wie sich das Thema für Paare insgesamt darstellt, auch bei Hochzeitsreisen, beschreibt der Ratgeber Flitterwochen im Orient.

Wenn etwas passiert: Hilfe im Notfall

Wirst du festgenommen, bedroht oder Opfer einer Straftat, ist die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat deine erste Anlaufstelle. Verlange ausdrücklich, dass die Botschaft informiert wird. Laut Auswärtigem Amt geschieht das etwa in Ägypten nicht immer oder nur verspätet. Die Botschaft kann Anwälte nennen, Angehörige benachrichtigen und dich in Haft besuchen, sie kann aber nicht in ein Verfahren eingreifen.

Bei Anzeigen ist Vorsicht nötig. Das Amt berichtet für Ägypten, dass mutmaßliche Opfer teils von den mutmaßlichen Tätern angezeigt wurden, und für Katar, dass im Extremfall auch Opfer verfolgt werden können, wenn sie Anzeige erstatten. Sprich deshalb vor einer Anzeige möglichst mit der Botschaft.

Vorsorge hilft: Trag dich in die Krisenvorsorgeliste des Amts ein, speichere die Notfallnummer der Botschaft offline und lade die App Sicher Reisen. Wer allein reist, findet weitere Hinweise im Ratgeber Frauen allein im Orient, vieles davon gilt für alle Alleinreisenden.

Die Länderseiten des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert. Lies vor jeder Reise den Abschnitt LGBTIQ für dein Ziel und für jeden Umsteigeflughafen, denn was hier mit Stand 6. November 2026 steht, kann sich ändern.

Häufige Fragen

Ist Homosexualität in Dubai auch für Touristen strafbar?

Ja. Laut Auswärtigem Amt sind homosexuelle Handlungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten und werden bei Anzeige strafrechtlich verfolgt, das gilt für Einheimische wie für Reisende. Verboten ist außerdem der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, und zwar für alle Paare. Für trans Personen weist das Amt besonders auf das Verbot des sogenannten Cross-dressing hin (Stand 6. November 2026).

Kann ich mit dem Geschlechtseintrag X im Pass über Dubai oder Doha umsteigen?

Über Dubai und Abu Dhabi nicht. Das Auswärtige Amt schreibt, dass Einreise und Transit in den Emiraten nur mit dem Eintrag M oder F im Pass möglich sind, Betroffene können schon beim Check-in zurückgewiesen werden. Für Doha nennt die Länderseite keine Regel zum Geschlechtseintrag. Kläre das vor der Buchung mit der Airline und der Botschaft des Landes, und lies auch die Hinweise für dein Zielland.

In welchen Orient-Ländern sind gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht verboten?

Laut Auswärtigem Amt in der Türkei, in Jordanien und in Bahrain. In der Türkei werden Pride-Veranstaltungen aber regelmäßig verboten, im September 2026 gab es Razzien gegen die LGBTIQ-Community. In Jordanien sind gleichgeschlechtliche Handlungen gesellschaftlich nicht toleriert, in Bahrain sind „Unzucht“ und Prostitution strafbar, und es gibt keinen Schutz vor Diskriminierung. Ägypten stellt sie nicht ausdrücklich unter Strafe, verfolgt sie aber über allgemeine Vorschriften.

Was kann ich tun, wenn ich als LGBTQ-Reisender im Orient festgenommen werde?

Verlange, dass die deutsche Botschaft oder das Konsulat informiert wird, und sag das ausdrücklich, denn laut Auswärtigem Amt geschieht es etwa in Ägypten nicht immer von selbst. Die Botschaft kann einen Anwalt vermitteln und Angehörige benachrichtigen, deine Verteidigung übernimmt sie nicht. Hilfreich ist, vorher in der Krisenvorsorgeliste eingetragen zu sein und die Notfallnummer der Botschaft offline gespeichert zu haben.

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Begriffe und Übersicht

Quellen und offizielle Informationen

Auswärtiges Amt: Gibt es besondere Hinweise für LGBTIQ?; Auswärtiges Amt: Vereinigte Arabische Emirate, Reise- und Sicherheitshinweise; Auswärtiges Amt: Ägypten, Reise- und Sicherheitshinweise; Auswärtiges Amt: Katar, Reise- und Sicherheitshinweise.

Veröffentlicht am , zuletzt geprüft am . Preise, Zeiten und Einreiseregeln entsprechen dem Stand November 2026 und können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben der genannten offiziellen Stellen.